1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Michael Hauser, Tournee- & Produktionsmanagement (im Folgenden „ Auftragnehmer “) gegenüber Auftraggebern (im Folgenden „ Kunde “).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Tournee- und Produktionsmanagement, insbesondere:
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
3.1 Der Auftragnehmer handelt ausschließlich als Dienstleister im Namen und Auftrag des Kunden.
3.2 Eine Veranstalterhaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3 Sämtliche behördlichen Genehmigungen, Sicherheitsauflagen, Versicherungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften liegen in der Verantwortung des Kunden.
4.1 Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch beiderseitige Unterzeichnung zustande.
4.2 Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Tage gültig.
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Kunde sorgt für die erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen und behördlichen Auflagen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass Rechnungen termingerecht bezahlt werden und ausreichend Budget für die vereinbarten Leistungen bereitsteht.
6.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für das Verhalten, die Arbeitsweise oder die Leistungen von Dritten, die im Auftrag oder auf Weisung des Kunden tätig werden (z. B. lokale Dienstleister, Subunternehmer, Vermieter, Hotels, Transportunternehmen, Technikfirmen).
6.2 Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichenden Versicherungsschutz der Veranstaltung zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen.
7.2 Der Auftragnehmer empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen für Technik, Instrumente und Transporte.
7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unzureichenden Versicherungsschutz des Kunden entstehen.
8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für eigenes Personal.
8.2 Für vom Kunden gestellte oder lokal beschäftigte Kräfte (Local Crew, Stagehands, Sicherheitsdienste etc.) trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeits-, Ruhe- und Sicherheitsbestimmungen.
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsabläufe zu unterbrechen oder anzupassen, wenn gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen wird oder Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht.
9.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle Veranstaltungsorte den geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Betrieb ganz oder teilweise auszusetzen, wenn die Sicherheit von Personen, Technik oder Infrastruktur nicht gewährleistet ist.
10.1 Es gilt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung.
10.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.3 Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie weitere Nebenkosten (z. B. Visa, Transport, zusätzliche Crew, technische Sonderanforderungen) werden dem Kunden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht pauschal vereinbart.
10.4 Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Leistungen zurückzuhalten oder zu verweigern.
12.1 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
12.2 Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen bzw. individuell vereinbarten Konditionen abgerechnet.
13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
13.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
13.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Die Haftung ist auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars beschränkt.
14.2 Bereits angefallene Kosten (z. B. Reisen, Buchungen) trägt der Kunde in voller Höhe.
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte (z. B. Stage Manager, Techniker, Fahrer, Assistenten) einzusetzen.
15.2 Die Verantwortung für deren Auswahl und Koordination liegt beim Auftragnehmer; eine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen diesen Dritten und dem Kunden entsteht nicht.
15.3 Der Kunde verpflichtet sich, Personal des Auftragnehmers nicht abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung gilt eine angemessene Vertragsstrafe als vereinbart.
16.1 Für internationale Projekte gelten ergänzend die jeweiligen landesspezifischen Bestimmungen (Einreise, Zoll, Steuern, Sozialversicherung).
16.2 Etwaige zusätzliche Kosten, Gebühren oder Aufwände, die hieraus entstehen, trägt der Kunde.
17.1 Verzögerungen in der Leistungserbringung, die durch verspätete Mitwirkung oder fehlende Informationen des Kunden entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
17.2 Der Auftragnehmer behält in diesen Fällen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
18.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, politische Unruhen, behördliche Verbote, Streiks, Ausfall von Transportmitteln) entbinden den Auftragnehmer für die Dauer und den Umfang der Störung von der Leistungspflicht.
18.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
19.1 Pläne, Konzepte, Ablaufpläne oder andere geistige Leistungen des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
19.2 Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung.
20.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Linz, Österreich.
20.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB bei geänderten gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Der Kunde wird darüber schriftlich informiert.
Die Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nach DSGVO/DSG verarbeitet; Details ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung. Produktions- und Sicherheitspläne sind besonders vertraulich zu behandeln.